Vorsicht bei Abos durch Apps: beim Surfen im Internet
16. Februar 2011
Teurer Surfspaß: durch versteckte Abonnements bei Apps
Auf sogenannte Mehrwertdienste aufpassen: bei der Nutzung von Apps
Wenn man zum Beispiel mit seinem Smartphone ein App nutzt, um etwa kostenlos und zur Entspannung ein Spiel wie „Vier gewinnt“ zu spielen, dann kann es sein, dass ganz schnell doch ärgerliche, da ungewollte Zusatzkosten entstehen.
Der Grund hierfür liegt in den sogenannten Mehrwertdiensten, die bei der Nutzung eines Apps sofort zum Tragen kommen können, nur weil man auf die dort zusätzlich angezeigte Werbefläche klickt.
Durch eine kostenpflichtige WAP-Verbindung: kein kostenloser Surfspaß mehr
Zwar werden WAP-Verbindungen, die früher das Surfen im Internet möglich machten, heutzutage kaum noch benutzt, jedoch kann es trotzdem sein, dass hochmoderne Smartphones, wie das iPhone, auf diese veraltete Technik automatisch zurückgreifen.
Und das ist nämlich oftmals der Fall, wenn man aus Versehen bei einem App die dort zusätzlich geschaltete Werbung anklickt. Denn dann kann es häufig sein, dass eine kostenpflichtige WAP-Verbindung aktiviert wird – und die entstandenen Kosten werden am Ende des Monats auf der Handy-Rechnung offenbar. Hier empfiehlt sich dann eher eine Prepaid-Karte zu benutzen. Zwar ändern sich die Kosten nicht, doch man hat einen besseren Überblick über die anfallenenden Kosten.
Vermittler-Dienst der Telekom: für Apple, App-Anbieter und Werbetreibender
Die Telekom ist bei diese Abzocke jedoch nur Vermittler, da sie nur als Vermittlerunternehmen fungiert und nur die ungewollte Dienstleistung mit zur Verfügung sowie in Rechnung stellt.
In dem Spiel-Beispiel „Vier gewinnt“ sind jedoch die Abzocke-Schuldigen, Apple als Betreiberunternehmen, der App-Anbieter sowie das Unternehmen, das die Werbefläche geschaltet hat – und das über die ungewollte WAP-Verbindung schließlich an die Mobilfunknummer gelangt und somit einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst veranschlagt.
Fiese Zusatzkosten bei Apps vermeiden: durch Mehrwertdienst-Sperrung
Am besten ist es natürlich meiner Meinung nach, dass man erst gar nicht in solch eine ungewollte Abonnement-Situation kommt. Zwar sind sich die Verbraucherschutzorganisation und Fachanwälte einig, dass solch ein Abschließen eines Abonnements unrechtmäßig ist, aber um es anzufechten, ist erst einmal ein zusätzlicher finanzieller Aufwand nötig – der natürlich auch mit Zeit und zusätzlichem Ärger verbunden ist. Deshalb kann ich eigentlich jedem davon nur abraten.
Viel besser, da viel unkomplizierter, finde ich, ist, dass man einfach bei seinem Mobilfunkanbieter kostenlos eine Sperrung der Mehrwertdienste tätigt. Dann ist absolut garantiert, dass der Surfspaß bei der Nutzung von Apps definitiv ungetrübt bleibt.
Im Blog von Manu findet man noch mehr zum Thema „App-Abonnement-Falle“.
Entry Filed under: Allgemein,Interessantes. Schlagwörter: iPhone, Smartphones.
Hinterlasse einen Kommentar
Some HTML allowed:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback this post | Subscribe to the comments via RSS Feed